Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um in deutschen Reisepässen neben dem Lichtbild künftig auch zwei Fingerabdrücke zu speichern.
Der Entwurf sieht vor, dass auf dem Chip neuer „ePässe“ künftig auch Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal neben dem Lichtbild gespeichert werden. Der Entwurf regelt darüber hinaus auch das Auslesen des Chips. So wird es möglich, die Identität von Personen auch durch Vergleich biometrischer Merkmale zu überprüfen, wenn der vorgelegte Pass diese Daten enthält.
Seit 1. November 2005 werden in Deutschland Reisepässe ausgegeben, die einen Chip mit einem darauf gespeicherten Lichtbild enthalten. Genau zwei Jahre später – so hat es die Bundesregierung nunmehr beschlossen – sollen als zweite Stufe auch die Fingerabdrücke gespeichert werden. Hierzu soll die Passbehörde ab 1. November 2007 bei der Passbeantragung die Abdrücke der beiden Zeigefinger des Passbewerbers im Wege des Einscannens abnehmen. Diese werden dann mit dem Lichtbild und den übrigen Passantragsdaten elektronisch an den Passhersteller übermittelt, der die Fingerabdrücke zusätzlich zu dem Lichtbild auf dem Chip des Reisepasses speichert.
Alle bislang ausgegebenen Pässe bleiben im Rahmen ihrer Laufzeit gültig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Pässe bereits einen Chip mit Lichtbild aufweisen. Bereits mit einem Chip ausgestattete Pässe werden nicht zusätzlich mit Fingerabdrücken versehen.
Anlass genug, den neuen Reisepass auf jeden Fall noch vor November 2007 zu beantragen!
Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, sowie Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden sollen die Befugnis erhalten, die auf dem elektronischen Speichermedium des Passes gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten auszulesen, die benötigten biometrischen Daten beim Passinhaber zu erheben und die biometrischen Daten miteinander zu vergleichen. Vergleichbare Regelungen werden für Unionsbürger, Ausländer aus Drittstaaten und Asylbewerber in den jeweiligen Gesetzen geschaffen. Die aufenthaltsrechtliche Regelung geht noch einen Schritt weiter und sieht bei Drittstaatsangehörigen darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für den Abgleich der Lichtbilder und Fingerabdrücke mit zentralen Datenbeständen vor.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Anpassungen im Bereich der Kinderreisedokumente. So werden Kinderreisepässe als Dokumente ohne Biometrie statt wie bislang bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Die entstehende Lücke soll dadurch geschlossen werden, dass schon vor Beginn der Ausweispflicht mit 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden kann. Dies war bislang nur nach Landesrecht möglich. Schließlich soll zukünftig entsprechend der internationalen Entwicklung der Kindereintrag in den Pass der Eltern entfallen.