Wie kommt ein Hund in den Knast?
Getan hat er nichts. Es handelt sich auch nicht um eine Strafe – für Keinen. Vielmehr ist die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel um einen Insassen reicher: Und der hat braune Kulleraugen, große Schlappohren und ein samtweiches Fell. Sein Ziel: Mit all seinem Charme die Gefangenen des offenen Vollzugs um den Finger wickeln.
Denn „Watson“ ist ein Therapiehund.
Der Einsatz von Hunden in Form einer „tiergestützten Therapie“ erfolgt meist in Behinderteneinrichtungen, Kinderheimen, Krankenhäusern, Familien sowie Schulen – und in den USA ebenfalls in Justizvollzugseinrichtungen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich bei der Beschäftigung mit Tieren das Allgemeinbefinden verbessert und Stress abgebaut wird.
Grund genug für die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, nunmehr ebenfalls einen Therapiehund in den Dienst zu nehmen. Dabei soll „Watson“ vor allem motivieren. Gefangene des geschlossenen Vollzuges interessieren sich für Behandlungsmaßnahmen oft allein schon wegen der Abwechslung im Gefängnisalltag. Im offenen Vollzug ist es dagegen meist schwer, die schon mit Freiheiten ausgestatteten Gefangenen für Maßnahmen zu motivieren, die „unter die Haut gehen“. Statt dessen werden diese als lästig oder für die Zielerreichung entbehrlich angesehen. Hier kommt „Watson“ ins Spiel: Dem neuen Therapiehund wird sich kaum jemand entziehen können.
Und das sogar zum Nulltarif: Sein Frauchen ist Psychologin in der JVA Castrop-Rauxel und hat sich bereit erklärt, das Experiment auf eigene Kosten zu unterstützen. Sie erklärt das Projekt fachlich: „Ein Therapiehund vermittelt durch seine bloße Anwesenheit, sein Kontakt- und Spielverhalten den Menschen Wohlbefinden und Entlastung. Therapiehunde können nachweislich positive Impulse zur Stabilisierung setzen und zur weiteren Entwicklung beitragen.“