Informationen für Fondsanleger

Der Anleger, der in einen Investmentfonds investiert, muss alle Informationen über den Fonds haben, um sich über die Anlage und die damit verbundenen Risiken informieren zu können. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. Dies sei auch in der EU-Richtlinie für harmonisierte Investmentfonds und im deutschen Investmentgesetz festgelegt. Derzeit befinde sich die Europäische Kommission mit Anlegern, Industrie, Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern in einer Diskussion darüber, wie der Anleger über die Kosten und vor allem die Transaktionskosten informiert werden soll. Die Richtlinie für harmonisierte Investmentfonds verlange weder die Angabe von Transaktionskosten noch die Ausweisung des Portfolioumsatzes (Portfolio Turnover Rate). Für die Angabe von Transaktionskosten spreche sich die EU-Kommission in ihrer Empfehlung zum vereinfachten Verkaufsprospekt nur vage aus, so die Regierung. Nach Abschluss der Gespräche werde sie prüfen, heißt es weiter, wie die europäischen Standards in deutsches Recht umgesetzt werden können. Angestrebt werde eine EU-einheitliche Lösung, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten inländischer Anbieter zu vermeiden. Allerdings will die Regierung bereits bei der geplanten Novelle des Investmentgesetzes prüfen, wie die Kostentransparenz verbessert werden kann.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!