Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich zwei jeweils unangeleint geführte Hunde ineinander verbissen hatten und einer der Hundehalter, der mit ungeschützter Hand eingegriffen hatte, um die Hunde zu trennen, durch Bisse verletzt wurde. Selbiger verlangte nun Schadensersatz von dem anderen Hundehalter.
Das Gericht sah das differenziert und vertrat die Auffassung, den Hundehalter träfe eine Mitschuld, da er mit ungeschützter Hand in die Auseinandersetzung eingegriffen habe, um die Tiere zu trennen.
Was lernen wir daraus? Wenn man einen Hund hält, sollte man sich in der Hundehaltung auskennen…
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2008 – 1 U 2/08