Am 1. November tritt das Gesetz über das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden jetzt erstmals „Sammelklagen“ möglich. Ein Musterverfahren kann von jedem Kläger beantragt werden, der Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarkt-Informationen beansprucht. Dieser Antrag wird im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers veröffentlicht, sodann müssen innerhalb von vier Monaten neun weitere Anträge anderer Kläger eingehen. Ist dies der Fall, wird nach dem KapMuG ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht geführt. Das Gericht bestimmt einen Musterkläger, die anderen Anleger können als sogenannte Beigeladene mitwirken, die in dem Musterverfahren ergehende Entscheidung bindet sodann alle anhängigen Verfahren, die sodann unter Berücksichtigung evnetuell noch vorhandener Besonderheiten entsprechend dieser Musterentscheidung entschieden werden.