Linke vs. Reichsbürger – hilft das Steuerrecht?

Über das Steuerrecht konnte man schon viele packen, derer man ansonsten nicht habhaft werden konnte. Bekanntes Beispiel ist wohl Al Capone.

Eine ähnliche Idee scheint nun die Fraktion „Die Linke“ hinsichtlich der sog. Reichsbürger zu haben.

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage will sie u.a. wissen, wie Finanzämter mit sogenannten „Reichsbürgern“ verfahren, die die Zahlung von Steuern verweigern1.

Die Bundesregierung soll angeben, ob in Finanzämtern und anderen Behörde spezielle Stellen eingerichtet worden seien, die sich mit Eingaben von „Reichsbürgern“ befassen. Außerdem soll die Regierung angeben, ob im Zusammenhang mit „Reichsbürgern“ Alarmsysteme in Behörden installiert wurden.

Es ist sicherlich im Grundsatz interessant, welche Arbeit diese Herrschaften machen. Ob die Beantwortung dieser Anfrage nicht noch mehr Kapazitäten unnötig bindet, die sinnvoller z.B. in Aufklärung gegen diese „Strömungen“ – auch durch die Fraktion „Die Linke“ – investiert wären, wenn sie es denn wollte, ist natürlich ein anderes Thema.

  1. BT-Drs. 18_11048 []

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