Die EU Kommission hat eine neue De-Minimis-Regelung beschlossen, die wichtige Veränderungen insbesondere auch für die Mittelstandsförderung in Deutschland beinhaltet:
- Der Höchstbetrag für beihilfefreie öffentliche Hilfen wird von 100.000 auf 200.000 EUR angehoben.
- De-Minimis-Beihilfen können mit anderen staatlichen Beihilfen unter Anrechnung auf die Förderhöchstsätze kumuliert werden.
- Bürgschaften sind bis zur Höhe von 1,5 Mio. EUR mit der De-Minimis-Verordnung vereinbar.
- Den Mitgliedsstaaten wird für Beihilferegelungen die Möglichkeit eröffnet, der Kommission eine Berechnungsmethode anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen, die im Ergebnis auch höhere Bürgschaftsbeträge zulässt.
- Die ursprünglich seitens der Kommission vorgesehene Eingrenzung der De-Minimis-Förderung auf Unternehmen in der KMU-Definition der der Kommission ist fortgefallen.
Inwieweit der Bund diese neu gewonnenen Spielraum ausnutzt, muss sich in der Umsetzung in nationale Regelungen allerdings erst noch zeigen.