Mittelstandsbeihilfen

Die EU Kommission hat eine neue De-Minimis-Regelung beschlossen, die wichtige Veränderungen insbesondere auch für die Mittelstandsförderung in Deutschland beinhaltet:

  • Der Höchstbetrag für beihilfefreie öffentliche Hilfen wird von 100.000 auf 200.000 EUR angehoben.
  • De-Minimis-Beihilfen können mit anderen staatlichen Beihilfen unter Anrechnung auf die Förderhöchstsätze kumuliert werden.
  • Bürgschaften sind bis zur Höhe von 1,5 Mio. EUR mit der De-Minimis-Verordnung vereinbar.
  • Den Mitgliedsstaaten wird für Beihilferegelungen die Möglichkeit eröffnet, der Kommission eine Berechnungsmethode anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen, die im Ergebnis auch höhere Bürgschaftsbeträge zulässt.
  • Die ursprünglich seitens der Kommission vorgesehene Eingrenzung der De-Minimis-Förderung auf Unternehmen in der KMU-Definition der der Kommission ist fortgefallen.

Inwieweit der Bund diese neu gewonnenen Spielraum ausnutzt, muss sich in der Umsetzung in nationale Regelungen allerdings erst noch zeigen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!