Monopolkommission: Keine CO2-Reduktion durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Monopolkommission erstatte ein Gutachten (BT-Drs. 16/14060) unter dem Titel ”Strom und Gas 2009 – Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb“ und kommt zu dem Ergebnis, daß die Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nicht geeignet seien, die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen. In ihrem Gutachten vertritt die Monopolkommission die Auffassung, dass sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) vor dem Hintergrund des Emissionshandels keinen Beitrag zur Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid in Europa leisten würden. Kurzfristig werde nur die Produktion von Strom in Deutschland verteuert.

Zur Begründung schreibt die Monopolkommission, dass die EU-Kommission es den Emittenten überlasse, an welcher Stelle und mit welcher Technologie sie den Ausstoß von Kohlendioxid verringern wollen. Wenn nun der Betreiber eines Kohlekraftwerks seine Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ersetze, so könne er seine Kohlendioxid-Zertifikate anschließend an einen Nutzer in der EU verkaufen. Der könne an anderer Stelle ”für wieder genau dasselbe Maß an CO2-Ausstoß sorgen wie einst das inzwischen gedrosselte oder abgeschaltete Kohlekraftwerk. Die Emission entfällt nicht, sie wird nur verlagert“, schreiben die Gutachter.

EEG und KWKG würden auch nicht umweltfreundliche Energien per se fördern, sondern sich auf einen vergleichsweise engen Ausschnitt der möglichen Verfahren zur Vermeidung von Emissionen konzentrieren. Daher sei auch das Argument, durch die Gesetze würden Zukunftstechnologien gefördert, mit denen sich künftig bedeutende Märkte erschließen ließen, nicht zutreffend, heißt es in dem Gutachten. Es sei nämlich nicht gesagt, dass sich an anderer Stelle außerhalb des EEG kostengünstiger Emissionen einsparen ließen. ”Die Entwicklung solcher Technologien wird nun aber durch das EEG und das KWKG mit zusätzlichen Opportunitätskosten belastet und im Grenzfall sogar verhindert“, heißt es. EEG und KWKG würden die Förderung von Zukunftstechnologien dadurch verhindern, dass sich ihr Ausschnitt der förderungswürdigen Technologien auf heute bereits bekannte Verfahren zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen beschränke. ”Hierdurch werden die Möglichkeiten heute noch unentdeckter Problemlösungen systematisch unterschätzt“, heißt es in dem Gutachten. Die Grundlagenforschung zur Entdeckung neuer Problemlösungen werde de facto zurückgefahren, weil die beiden Gesetze den Focus auf bereits bekannte Verfahren lenken würden ”anstatt neue, kostengünstigere Möglichkeiten aufzuzeigen“.

Die Kommission sieht den Spielraum der Politik zur Erreichung weiterer Klimaziele schwinden, da die Ineffizienzen aus dem EEG und dem KWKG die Volkswirtschaft belasten würden. Höheren Klimazielen könne die Regierung in Verhandlungen jedoch nur dann zustimmen, wenn diese Klimaziele das Wachstum der eigenen Volkswirtschaft nicht unverhältnismäßig gefährden würden. ”Je kosteneffizienter daher die bereits bestehende Klimapolitik ist, desto größer wird der Spielraum für weitere Fortschritte beim Klimaschutz“, schreibt die Kommission. In der Unterrichtung werden die Kosten für die Verbraucher durch Abnahmegarantie und Vergütung des EEG im Jahr 2008 unter Bezugnahme auf Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft mit 4,9 Milliarden Euro angegeben. Die Zusatzkosten aus dem KWKG sollen sich nach diesen Angaben auf 600 Millionen Euro summieren.

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