Nach der Stellungnahme des Bundesrates wird die Bundesregierung jetzt den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“ (MoRaKG) dem Bundestag zuleiten. Den Kern bildet ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz, das die Kapitalbeschaffung für junge und mittelständische Unternehmen erleichtern soll.
Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften erhalten hiernach steuerliche Vergünstigungen, wenn sie sich an so genannten Zielgesellschaften beteiligen. Diese dürfen nicht älter als zehn Jahre und nicht börsennotiert sein sowie über höchstens 20 Millionen Euro Eigenkapital verfügen. Diese Regelung garantiert, dass junge und mittelständische Unternehmen von dieser Form der Kapitalbeschaffung profitieren.
Mit diesem Gesetz, das noch 2007 verabschiedet werden soll, soll insbesondere die Finanzierung von Gründungen in der Spitzen- und Hochtechnologie gefördert werden. Das neue Gesetz steht in engem Zusammenhang mit dem geplanten Risikobegrenzungsgesetz sowie der bereits beschlossenen Unternehmenssteuerreform.