Die Bundesregierung hat den Entwurf eines zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes beschlossen. Danach sollen rund 200 Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften gestrichen werden. Betroffen sind vor allem Rechtsvorschriften, die noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik stammen, sowie das restliche Besatzungsrecht. Außerdem wird die Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag fortgesetzt. Es ist bereits das zehnte Rechtsbereinigungsgesetz, das die Bundesregierung seit dem Start der Initiative Bürokratieabbau im Jahr 2003 auf den Weg gebracht hat.
Aufgehoben werden sollen zum Beispiel so wichtige Vorschriften wie das „Gesetz betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung“ und die „Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung“.
Durch die bisherigen zehn Rechtsbereinigungsgesetze wurden bisher rund 850 Gesetze, Verordnungen und andere veraltete Rechtsvorschriften aufgehoben. Eine Reihe weiterer Vorschriften wurde bei Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben bereinigt.
Ausgangsbasis der Rechtsbereinigung im Jahr 2003 war ein Bestand von 5.117 Gesetzen und Rechtsverordnungen. Heute sind es „nur noch“ 4.587 bundesrechtliche Gesetze und Verordnungen in Kraft (Stand: 18. Januar 2007). Und das ist doch eine überschaubare Sammlung, oder?