Refinanzierungsregister

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters verabschiedet.

Durch das Refinanzierungsregister soll die Unternehmensfinanzierung durch Banken vereinfacht werden, indem den Banken eine verbesserte Refinanzierung im Rahmen von Verbriefungstransaktionen und Pfandbriefemissionen ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang wurden auch ergänzender Regelungen zu insolvenzfesten Treuhandgrundschulden in das Kreditwesengesetz eingefügt.

Die Verbesserung besteht darin, bei bestimmten Refinanzierungsgeschäften von Kreditinstituten im Falle der Insolvenz des Refinanzierungsunternehmens neben der bewährten Eintragung von Hypotheken in das Grundbuch nunmehr auch treuhänderisch gehaltene Grundpfandrechte als Voraussetzung für eine bevorrechtigte Befriedigung des Gläubigers anzuerkennen. Auf Grund der neuen Regelung wird infolge einer Eintragung der Sicherungswerte in ein so genanntes Refinanzierungsregister die Voraussetzung für ein Aussonderungsrecht von Pfandbriefemittenten sowie auch Zweckgesellschaften im Rahmen von Verbriefungsgeschäften geschaffen. Das Refinanzierungsregister wird von einem gesondert bestellten Verwalter unter der Obhut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verwaltet.

Diese Regelung ergänzt das neue Pfandbriefgesetz, welches am 19. Juli 2005 in Kraft tritt. Nunmehr wird für einen noch größen Kreis von Kreditinstituten die Refinanzierung über die Begebung von Pfandbriefen attraktiver. Gleiches gilt für die Beschaffung von Liquidität im Rahmen der Verbriefungs-Transaktionen.

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