Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob sie die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen sieht, hat die Bundesregierung erklärt, der Entscheidungsprozess in dieser Frage sei „noch nicht abgeschlossen“ (16/13818). Weiter heißt es in der Antwort, dass die Regierung die Notwendigkeit sehe, die Weichen für die Pflege in der Zukunft schon in der Gegenwart zu stellen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den daraus resultierenden Pflegebedarf in der Zukunft halte sie es für „dringend notwendig“, bereits frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten, um einem Fachkräftemangel vorzubeugen. Hierzu seien auf Dauer ausreichend Bewerberinnen und Bewerber für die Pflegeausbildungen erforderlich. Dabei dürfe „der formale Bezug auf einen konkreten, eng gefassten Schulabschluss“ nach Auffassung der Bundesregierung keine Hürde darstellen.
Die Regierung schreibt weiter, eine Verschlechterung der Qualität der pflegerischen Versorgung sei durch die beschlossene Neuregelung der Gesetze über die Berufe in der Krankenpflege und in der Altenpflege nicht zu befürchten. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig eine abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung als Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung in der Gesundheits- und Kranken- bzw. Altenpflege ausreichen. Für alle Pflegeschülerinnen und -schüler, gleichgültig ob sie mit Abitur oder Hauptschulabschluss die Ausbildung beginnen, sollen die gleichen Anforderungen an die Ausbildung und die staatliche Prüfung gelten. Die EU-Anerkennung der Krankenpflegediplome sei weiterhin gewährleistet, betont die Regierung.