Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Das Gesetz soll das Gesetz zur Modernisierung der Rahrnenbedingungen fur Kapitalbeteiligungen ergänzen. In dem Risikobegrenzungsgesetz werden Maßnahrnen zusammengefasst,
die unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren auch tätig
sind, entgegenwirken sollen.
Ein erster Überblick über den Gesetzentwurf findet sich im Internetangebot des Bundesfinanzministeriums.