Stand der Digitalisierung im Zivilprozess

Die Justiz in Deutschland hinkt in Sachen Digitalisierung gnadenlos zurück.

Während Rechtsanwälte demnächst zwingend das beA (das „besondere elektronische Anwaltspostfach“) nutzen müssen, um Schriftsätze digital bei Gericht einzureichen, gibt es Gerichte, die z.B. den Faxeingang „outgesourct“ haben, was bedeutet, dass bei einem externen Dienstleister die Faxe in Papierform ankommen, ausgedruckt und im Anschluß per berittenem Boten zum Gericht gebracht werden.

Nicht ohne Grund hat sich daher die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage1 an die Bundesregierung gewandt und gefragt, wie es um die Digitalisierung in der Justiz steht.

Kurz zusammengefasst wollen die Fragesteller unter anderem wissen, ob nach Auffassung der Bundesregierung die Notwendigkeit besteht, die Digitalisierung in der Justiz flächendeckend zu beschleunigen und ob sie der Auffassung ist, dass es eines Bund-Länder- Digitalpakts für die Justiz beziehungsweise eines Rechtsstaatspakts 2.0 bedarf.

Ferner fragen sie, ob die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller teilt, dass eine Reform der Zivilprozessordnung im Lichte der Digitalisierung zwingend geboten ist und ob sie die Reformvorschläge der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ geprüft hat, die unter anderem die Einführung eines echten Online-Mahnverfahrens, Anpassungen der materiell-rechtlichen Formerfordernisse, die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens und die Erweiterung der Möglichkeiten der Videoverhandlungen vorsehen.

Auf die Antwort kann man gespannt sein. Wir werden berichten.

  1. BT-Drs. 19/32035 []

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