Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Das Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt morgen in Kraft. Die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 auf zunächst fünf Jahre befristeten Regelungen werden für weitere fünf Jahre verlängert. Darüber hinaus werden durch dieses Gesetz insbesondere die Auskunftsrechte der Nachrichtendienste hinsichtlich der Voraussetzungen und Verfahren erheblich ausgeweitet. Insbesondere

  • wird das Verfahren nach Artikel 10 des Grundgesetzes, das eine ministerielle Anordnung mit Zustimmung der G10-Kommission des Bundestages vorsieht, auf Eingriffe in Artikel 10 des Grundgesetzes beschränkt, wodurch Auskünfte von Luftfahrtunternehmen und Banken einfacher abgefordert werden; die Berichtspflichten hinsichtlich dem Parlamentarischen Kontrollgremium bleiben aber bestehen;
  • werden die Voraussetzungen für Auskünfte von Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen über Verbindungs- und Nutzungsdaten (nicht aber zu Inhalten der Kommunikation selbst) für die Ermittlungsbehörden großzügiger definiert;
  • werden die entsprechenden nachrichtendienstlichen Auskunftsrechte auf weitere Fälle mit Gewaltbezug erstreckt, wenn es sich um Bestrebungen handelt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben;
  • werden die Auskunftsrechte des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an diejenigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz weitgehend angeglichen;
  • können die Nachrichtendienste Fahrzeug- und Halterdaten aus dem entsprechenden Register künftig auch automatisiert abrufen.

Sie sind derzeit offline!