Zum 5. Januar 2007 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen in Kraft. Die Verordnung ist das Ergebnis einer umfangreichen Überarbeitung der bisherigen Tiertransportregelungen der EU. Zweck der Verordnung ist die Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport und den damit zusammenhängenden Vorgängen, also beispielsweise in Haltungsbetrieben, auf Viehmärkten und in Schlachthöfen, da bedingt durch die industrielle Massentierhaltung Geburtsort, Maststall und Schlachthof oft weit entfernt voneinander liegen. Die Verordnung löst die derzeit geltende Richtlinie 91/628/EWG und die Verordnung (EG) Nr. 411/98 ab. Sie ändert die Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG, sowie die Verordnung (EG) Nr. 1255/97.
Eine gute Zusammenfassung der Neuregelungen findet sich beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages.