Grosseltern sind bei der Inanspruchnahme auf Unterhaltszahlungen durch ihre Enkel zumindest die erhöhten Selbstbehalte zuzubilligen, die erwachsene Kinder gegenueber ihren unterhaltsberechtigten Eltern geltend machen können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2005 -XII ZR 75/04