Auf die Leistungsform „Persönliches Budget“ besteht seit dem 01. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch (§ 17 Abs. 2 SGB IX). Mit dieser Leistungsform können Menschen mit Behinderungen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforder-lichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren.
Wie sich dieses „Persönliche Budget“ für Menschen mit Behinderung in der Praxis bewährt hat, möchte die Links-fraktion in einer Kleinen Anfrage erfahren. Die Linksfraktion, die in ihrer Anfrage von ”ganz erheblichen Umsetzungs-defiziten“ in der Praxis berichtet, will unter anderem wissen, wie viele Anträge bereits bewilligt wurden, welche Gründe es für Ablehnungen gab und ob es Handlungsempfehlungen für die Träger der Sozialhilfe und für die Integrationsämter gibt.
Die Auskunft der Bundesregierung wird – völlig wertfrei – bestimmt von Interesse sein.
Darum werden wir hier auch weiter berichten.
1 Kommentar
[…] Wie steht es um das “Persönliche Budget” für Menschen mit Behinderung? […]