Wir krempeln unnötig das BGB um – heute: der Behandlungsvertrag

Wie aus einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen hervorgeht, fordert sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Bürgerlichen Gesetzbuch ein eigenständiger Abschnitt zum Behandlungsvertrag eingeführt und bereits existierende Vorschriften zusammengeführt werden. Darüber hinaus sollen Patienten nach Vorstellung der Grünen das Recht auf rechtzeitige und vollständige Aufklärung und Beratung über Diagnose und geplante Behandlung erhalten. Dies müsse in einem standardisierten Protokoll nachgewiesen werden und dürfe nicht zu einer Haftungsbeschränkung führen, schreiben die Abgeordneten. Ferner sei Patienten die Einsichtnahme in die vollständige, richtige und fälschungssichere Dokumentation der Heilbehandlung zu gewähren.

Als Behandlungsfehler will die Fraktion ”eine nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung“ verstanden wissen. Bei groben Behandlungsfehlern soll weiterhin die Beweislastumkehr gelten. Zusätzlich wollen die Grünen eine Beweiserleichterung in Form einer ”widerlegbaren Vermutung“ für einfache Behandlungsfehler einführen, wenn nachweislich dem Patienten ein Schaden entstanden ist und ein Behandlungsfehler vorliegt. In diesem Fall müssten die Ärzte und andere Heilbehandler ”die Überzeugung des Gerichtes erschüttern, dass der eingetretene Schaden durch ihren Fehler eingetreten ist“, heißt es in der Vorlage.

Die Grünen fordern außerdem, dass Krankenkassen verpflichtet werden, Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. ”Die Unterstützung von Patientinnen und Patienten durch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wird als gesetzliche Leistung definiert“, heißt es in dem Antrag. Zur Verbesserung der außergerichtlichen Verfahren zur Schadensregulierung soll die Regierung nach dem Willen der Grünen-Fraktion darauf hinwirken, dass die Verfahrensabläufe der Schlichtungs- und Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern einheitlich nach definierten Qualitätsstandards gestaltet werden.

Zudem soll, so die Antragsteller, zu Art, Häufigkeit und Entwicklung von Behandlungsfehlern unter Federführung des Robert-Koch-Instituts ein Monitoring geführt werden, das öffentlich zugänglich ist. Für Härtefälle soll die Regierung die Einführung eines Entschädigungsfonds prüfen, heißt es in dem Antrag.

Gegen den Grundgedanken ist ja nichts einzuwenden. Festzustellen ist jedoch, daß auch hier wieder öffentlichkeitswirksam Neuregelungen gefordert werden, die, wendet man die bestehenden gesetzlichen Regelungen an, bereits vorhanden sind. Aber zugunsten der publicity werden ja gerne gut funktionierende Gesetze geändert.

Sie sind derzeit offline!