Altersentlastungsbetrag und Verlustvortrag

Bei der Ermittlung der positiven Summe der Einkünfte i.S. des § 24a Satz 1 EStG für die Höhe des Altersentlastungsbetrages sind im Veranlagungszeitraum 1999 die Vorschriften über den Verlustausgleich in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/ 2000/2002 zu berücksichtigen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. November 2005 – III R 83/04

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