Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt eine Überstundenvergütung, nach der teilzeitbeschäftigte Beamte weniger Lohn erhalten als vollzeitbeschäftigte Beamte eine Ungleichbehandlung dar.
Die Klägerin des Ausgangsverfahren, Frau Voß, erhielt als teilzeitbeschäftigte Lehrerin für geleistete Überstunden weniger Gehalt als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Seien von solch einer Regelung erheblich mehr Frauen als Männer betroffen, so urteilte der EuGH, stelle dies eine mittelbare Diskriminierung von Frauen dar. Gebe es hierfür keine sachliche Rechtfertigung, so sei diese Ungleichbehandlung von Frauen und Männern nicht mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren. Um diese Fragen zu klären, wurde die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 6. Dezember 2007 – C-300/06