„Atlas“ im Aussenwirtschaftsrecht

Die Bundesregierung will die Außenwirtschaftsverordnung an die zum 1. Juli 2009 geplante Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens „Atlas“ in der EU anpassen. Dazu hat sie die 79. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt. „Atlas“ soll das bisherige papiergestützte Verfahren ersetzen, um schnellere und gezieltere Zollkontrollen zu ermöglichen und eine Risikoanalyse von Vorab-Informationen sowie einen Austausch dieser Informationen zwischen den beteiligten Zollstellen zu gewährleisten. Für eine Übergangszeit soll das elektronische System parallel zum papiergeschützten Ausfuhrverfahren verwendet werden.

Mit der Verordnung werden darüber hinaus die Bußgelder für Verstöße gegen Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung geändert und weitere Ausnahmen von den Waffenembargos gegen Somalia und Liberia festgelegt.