Aufgetautes Tiefkühlfleisch

Wenn aus tiefgefrorenem Fleisch nach dem Auftauen marinierte, gewürzte Grillsteaks hergestellt und an der Metzgerei – Bedienungstheke lose angeboten werden, müssen sie mit dem Hinweis „aufgetaut – sofort verbrauchen” gekennzeichnet werden. Andernfalls liegt nach einer jetzt verkündeten Entscheidung eine Irreführung der Verbraucher vor.

Eine Kundin eines großen Verbrauchermarktes in Rheinhessen erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass ein an der Metzgerei – Bedienungstheke lose angebotenes „Schweinenackensteak Puszta” aus tiefgefrorenem und nach dem Auftauen mariniertem und gewürztem Fleisch hergestellt worden war. Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagte daraufhin dem verantwortlichen Metzgermeister, derartiges Fleisch ohne den Hinweis „aufgetaut – sofort verbrauchen” an den Verbraucher abzugeben.

Die Richter der 6. Kammer haben die behördliche Entscheidung gebilligt. Ohne den Hinweis drohe eine Irreführung der Verbraucher. Der Durchschnittsverbraucher gehe nämlich davon aus, dass es sich bei gewürztem, eingelegtem Grillfleisch, das an der Bedienungstheke lose angeboten werde, nicht um Fleisch handle, das vor der Würzung tiefgefroren war und aufgetaut worden ist. Diese Vorstellung sei auch von Bedeutung, da der Verbraucher das aufgetaute Fleisch nicht ohne Qualitätsverlust selbst (erneut) einfrieren könne und damit die Verwendungsmöglichkeit des Fleisches eingeschränkt sei. Das Lebensmittelrecht gehe davon aus, dass Fleisch nicht ohne Qualitätsverlust wiederholt eingefroren werden könne. Bei Fleischerzeugnissen sei dem Hersteller selbst das Wiedereinfrieren sogar ausdrücklich verboten. Es sei auch keineswegs so, dass der Durchschnittsverbraucher ein Grillsteak dann nicht selbst einfriere, wenn es mariniert sei. Eine solche Verbraucherpraxis bestehe nicht. Bestätigt werde dies durch eine stichprobenartige Abfrage einschlägiger Verbraucherforen im Internet (u.a. www.chefkoch.de; www.webkoch.de; www.wer-weiss-was.de), deren Teilnehmer nahezu einhellig der Auffassung seien, dass man mariniertes Fleisch problemlos einfrieren könne.

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 19.11.2007 6 K 224/07.MZ