Bankhaftung wegen Wissensvorsprung

Ein die Aufklärungspflicht der ein Bauherrenmodell finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung setzt konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. September 2006 – XI ZR 204/04