Bekämpfung des Steuerbetrugs

Die EU-Kommission hat eine Mitteilung „hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges“ verabschiedet.

Die Schlussfolgerungen der Kommission in dieser Mitteilung sind lesenswert, zeigen Sie doch, in welche Richtung die Bekämpfung der Steuerhinterziehung insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer gehen soll:

Diese Mitteilung beinhaltet keine einzelne, generelle Lösung der Probleme. Ihre Zielsetzung besteht vielmehr darin, eine Reihe von realistischen und pragmatischen Maßnahmen darzustellen, die kurzfristig umgesetzt werden können. Allerdings ist es unabdingbar, dass dies in einer koordinierten und einheitlichen Weise erfolgt, um besser auf die Anforderungen der EU-weiten, ja sogar internationalen Dimension der Wirtschaftsmärkte zu reagieren. Außerdem ist es wichtig daran zu erinnern, dass diese Mitteilung sich einreiht in den größeren Kontext der Verwirklichung der Zielsetzungen von Lissabon. Die Vereinfachung der steuerlichen Rahmenbedingungen ist ein Schlüsselelement dieser Politik und die vorgesehenen Maßnahmen im effizienteren Kampf gegen den Steuerbetrug dürfen diesem Ziel nicht entgegenstehen. Speziell im Bereich der Mehrwertsteuer wurde bereits eine Debatte angestoßen hinsichtlich grundlegender Änderungen bestimmter Mechanismen des gemeinsamen Mehrwertsteuer-Systems.

Die Kommission steht der Diskussion offen gegenüber, allerdings zeigen die ersten Gespräche mit den Mitgliedstaaten, dass eine Änderung des Mehrwertsteuer-Systems wichtige Fragen aufwirft, die eine grundlegende Analyse erfordern, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für alle betroffenen Parteien.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass dem Betrug begegnet werden kann durch eine effizient und modern organisierte Kontrolle, flankiert von einer umfangreichen und zeitnahen Zusammenarbeit auf Grundlage geeigneter Rechtsinstrumente zwischen den Mitgliedstaaten und, soweit zweckdienlich, OLAF.

In Anbetracht des Ernstes der Lage bittet die Kommission die betreffenden Institutionen, insbesondere den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, ihre Debatte hierzu so bald als möglich abzuhalten, um klare Anhaltspunkt zu setzen, die es der Kommission erlauben, schnellstmöglich ein gezieltes Aktionsprogramm umzusetzen.

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