Die im Sommer beschlossene Föderalismusreform zeigt erste Auswirkungen: Berlin plant als erstes Bundesland, die Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 4,5% zu erhöhen.
Im Zuge der Föderalismusreform, deren Ziel unter anderem eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern war, erfolgte auch eine teilweise Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Dabei erhielten die Bundesländer in dem neugefassten Artikel 105 Absatz 2 a des Grundgesetzes das Recht, den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Seit 1997 lag dieser Satz bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent. In Berlin soll die Grunderwerbsteuer jetzt zum Jahreswechsel auf 4,5 Prozent steigen.
Wer also einen Grundstückserwerb in Berlin plant, sollte diesen möglichst noch in diesem Jahr durchführen.