Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
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Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
Auch aufgrund der steigenden Betriebskosten überprüfen Mieter – zu Recht – die Ihnen seitens des Vermieters erteilten Betriebskostenabrechnungen genauer. Hierbei wird dann auch immer öfter die Richtigkeit der…
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof kann ein Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten keine „Nutzerwechselgebühr“ verlangen.