Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr kleine und mittlere Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein Programm „Bildungsscheck NRW“ ins Leben gerufen. Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten – beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel – bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck – stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische und technische Lehrgänge.
Folgende Personengruppen können einen Bildungsscheck erhalten:
- Lohn- und Gehaltsempfäger bzw. -empfängerinnen,
- für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind,
- geringfügig Beschäftige (einschließlich Minijobber),
- Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit und
- mithelfende Familienangehörige.
Freiberufler können den Bildungsscheck in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls erhalten, sofern sie keine Mitarbeiter beschäftigen, auch über die ersten fünf Jahre hinaus.
Nähere Informationen zum Bildungsscheck NRW erhalten Sie bei den örtlichen Beratungsstellen oder im Kompetenznetz KomNet NRW.