Bürokratieabbau II – Beschluß der Bundesregierung

Nachdem hier bereits am 10. November 2009 über die Bestrebungen von Staatsminister Eckart von Klaeden berichtet wurde, hat nun die Bundesregierung mit den Eckpunkten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschlossen, bei neuen Regelungen den damit verbundenen Aufwand aller Betroffenen umfassend auszuweisen und bestehende Belastungen weiter mit Nachdruck abzubauen.

Staatsminister Eckart von Klaeden, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte hierzu: „Bessere Rechtsetzung und der Abbau von bestehenden Belastungen sind eigenständige Politikziele dieser Bundesregierung. Das heißt, nur dort zu regulieren, wo es unbedingt erforderlich ist. Neue Regelungen müssen zu den Menschen und Betrieben passen und möglichst wenig zusätzlichen Aufwand auslösen.“

Mit den am 27. Januar 2010 beschlossenen Eckpunkten stellt die Bundesregierung das Programm auf vier Säulen:

  • Bei neuen Regelungen stellt die Bundesregierung künftig dar, wie sich der damit verbundene Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung ändert. Damit stellt sie sicher, dass der Gesetzgeber für seine Entscheidungen alle Informationen über die relevanten Umstände und Folgen erhält.
  • Die Bundesregierung wird durch Projekte in unterschiedlichsten Lebens- und Rechtsbereichen weitere spürbare Vereinfachungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung erzielen:
    • Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben,
    • Steuererklärungen, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten,
    • Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht,
    • Betriebliche Beauftragte,
    • Antrag auf gesetzliche Leistungen, insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig, chronisch krank oder akut schwer krank sind, für Familien und Alleinerziehende sowie für Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz
    • Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige
  • Die Bundesregierung verfolgt das gesetzte Abbauziel mit Nachdruck weiter: um die Wirtschaft bis Ende 2011 um insgesamt 25 Prozent der Kosten aus Informationspflichten netto zu entlasten, werden alle Ressorts weitere Maßnahmen entwickeln und dem Bundeskabinett regelmäßig darüber berichten.
  • Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, die Bürokratie auf EU-Ebene zu reduzieren, EU-Vorschriften möglichst schlank umzusetzen und neue Belastungen möglichst zu verhindern.

Nicht nur die Juristen dürfen auf die Ergebnisse dieses „Projektes“ gespannt sein.