Bundesamt für Justiz

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesamt für Justiz beschlossen. Die Bundesoberbehörde soll zum 1. Januar 2007 in Bonn ihre Arbeit aufnehmen. Das neue Bundesamt für Justiz soll zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr werden.

Das Bundesamt für Justiz wird die bereits heute in Bonn wahrgenommenen Aufgaben des Bundeszentralregisters übernehmen. Aufgaben aus dem Bundesjustizministerium, die nicht ministerielle Kernaufgaben sind, und Personal der Dienststelle Bonn sollen auf die Bundesoberbehörde übergehen.

Die Errichtung des Bundesamts für Justiz hat folgende Ziele:

  1. Sowohl das Bundesministerium der Justiz als auch der Generalbundesanwalt konzentrieren sich auf ihre Kernaufgaben – ganz im Sinne des Programms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“. Diese Umstrukturierung soll weitgehend kostenneutral im Bundeshaushalt vollzogen werden.
  2. Aufgaben im europäischen und internationalen Rechtsverkehr werden gebündelt, der europäische und internationale Justizverkehr gestärkt.

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