Heute hat der Bundesrat (BR. Drs. 566/09) im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform die Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich zugleich erneut dafür ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten wie Übungsleiter. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es keinen Grund, ehrenamtliche Betreuer schlechter zu behandeln als andere ehrenamtlich Tätige. Für Betreuer solle deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2100 Euro gelten.
Zur weiteren Begründung seiner Entschließung verweist der Bundesrat auf die wachsende Diskrepanz zwischen der Zahl der Betreuungen und ehrenamtlicher Betreuer. Ihre derzeitige Steuerlast sei ein grundsätzliches Hemmnis für die Übernahme von Betreuungen. Dies stehe im Widerspruch dazu, dass ehrenamtliche Betreuung eigentlich der Regelfall sein sollte. Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwilligen Betreuer signalisiere der Gesetzgeber nicht nur, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern wirke auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen.