Natürlich sind Hundebesitzer nicht davon begeistert, dass sie Hundesteuer zahlen müssen. Über den Sinn und Zweck kann man auch trefflich streiten.
Eine nicht unerhebliche Zahl von Hundehaltern meldet ihren Hund daher aber gar nicht erst an und zahlt auch keine Hundesteuer. Beides kann vehement nach hinten losgehen – nicht zuletzt für die Hunde, die dann gegebenenfalls lebenslang im Tierheim ihr Dasein fristen.
Eine kuriose Idee, um der Hundesteuer zu entgehen, hatte aber jetzt ein Hundehalter aus Rostock:
Polizeibeamte trafen auf einen Hundebesitzer, der keiner sein wollte. Beharrlich pochte er darauf,
dass es sich bei seinem zotteligen Vierbeiner um ein Schaf und nicht um einen Hund handelt.
Bereits zuvor fiel dem Rostocker Hafenvogt bei einer Kontrolle im Stadthafen ein Hund ohne Steuermarke auf. Auf das Versäumnis angesprochen gab der Besitzer jedoch an, dass es sich bei
dem Tier um ein Schaf handle und er dafür keine Steuer zahlen müsse.
Obwohl es sich anfangs wie ein Scherz anhörte, blieb der 35-Jährige beharrlich bei seiner Schafsversion. Daraufhin informierte der Hafenvogt die Polizei über den skurrilen Vorfall.
Als die Polizisten am Folgetag den Rostocker an seiner Wohnanschrift aufsuchten, weigerte sich dieser anfangs auch weiterhin einzusehen, dass es sich bei dem Tier um einen Hund handelt.
Allerdings legte er den Beamten tatsächlich einen Heimtierpass für sein angebliches Schaf vor.
Eine Überprüfung von Tier und Heimtierpass durch die nun auch hinzugezogene Amtstierärztin kam zu dem amtlichen Ergebnis, dass es sich bei dem Vierbeiner dann doch um einen Hund handelt. Er ist der
Rasse Perro de Agua Espanol zuzuordnen, deren leichte Ähnlichkeit mit einem Schaf der Besitzer wohl nutzte, um die fällige Hundesteuer nicht zu zahlen1.
Da es sich bei der Hundesteuer um kommunale Abgaben handelt, handelt es sich zwar nicht um Steuerhinterziehung, aber um eine Ordnungswidrigkeit, die zu einem Bussgeld führen dürfte. Hinzu kommt natürlich die Nachzahlung für mehrere Jahre. Im Fall der Fälle könnte dieses Verhalten des Hundehalters auch ansonsten Bedenken hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit für die Hundehaltung generell auslösen.