Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 05. September 2005 (BGBl. I S. 2722) gewährt Bürgern auf Antrag einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.
Nunmehr will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/297) vom wissen, wie viele Anfragen auf Grundlage des Gesetzes im Jahr 2009 an Bundesministerien und nachgeordnete Stellen gerichtet und wie viele dieser Anfragen abgelehnt wurden. Ferner interessieren sich die Grünen dafür, welche Bundesministerien auf ihrer Homepage einen Hinweis auf das Auskunftsrecht nach dem IFG haben.
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