Das Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Für Fußballfans eine feine Sache, könnte man denken. Aber Obacht: Die Geltendmachung der Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten in der Einkommensteuer hat schon recht hohe Hürden.

Wir hatten hier bereits über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berichtet, nach der unter engen Voraussetzungen – anders als das Finanzgericht Düsseldorf als Vorinstanz es entschieden hatte – schon eine entsprechende Abzugsmöglichkeit besteht.

Der Bundesfinanzhof hatte die damals ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen. Er hat dabei darauf hingewiesen, dass das Finanzgericht Düsseldorf im zweiten Rechtsgang die notwendigen Feststellungen zur tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesliga-Abonnements nachholen muss. Insoweit komme auch die Vernehmung von Trainerkollegen des Klägers und von Spielern des M in Betracht.

Sollte das Finanzgericht Düsseldorf – so der Bundesfinanzhof weiter – danach eine berufliche Verwendung des Sky-Bundesligapakets feststellen, wird es die hierauf entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen haben.

So kam es dann nun auch:

Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nach einer umfassenden Anhörung des Klägers und der Vernehmung von Zeugen stattgegeben. Das Gericht führt aus, dass der Kläger das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt habe. Er habe für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult. Den Inhalt des Fußball-Pakets habe der Kläger allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat angeschaut.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2019 – 15 K 1338/19 E