Die Inanspruchnahme der degressiven AfA-Methode setzt voraus, dass diese Methode in der Handelsbilanz zu Grunde gelegt wird.
Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt auch hier.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Juni 2006 – I R 84/05