Der Zahn und das Hackfleischröllchen

Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.

Also Vorsicht beim Zubeisen – und den Fremdkörper wieder ausspucken…

Bundgerichtshof, Urteil vom 5. April 2006 – VIII ZR 283/05

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