Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit in Strafsachen“ zugestimmt. Durch das Gesetz sollen mehrere Abkommen der USA mit Deutschland und der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und an die Vorgaben der zwischen der Europäischen Union und den USA geschlossenen Abkommen angepasst werden.
Im Einzelnen geht es um die innerstaatliche Anwendung des deutsch-amerikanischen Rechtshilfevertrags vom 14. Oktober 2003, der deutsch-amerikanischen Zusatzverträge über Auslieferung und Rechtshilfe vom 18. April 2006 sowie zweier EU-US-Abkommen vom 25. Juni 2003 über Auslieferung und Rechtshilfe. Ziel dieser Verträge und Abkommen ist es, für die strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten harmonisierte vertragliche Grundlagen zu schaffen und bestehende bilaterale Verträge mit Blick auf die Herausforderungen der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zu modernisieren. Im Bereich der Auslieferung wird der deutsch-amerikanische Auslieferungsvertrag von 1978 etwa um datenschutzrechtliche Regelungen ergänzt. Wichtig ist, dass auch nach dem geänderten Auslieferungsvertrag keine Auslieferung eines Verfolgten an die USA erfolgen wird, wenn diesem dort die Todesstrafe droht. Voraussetzung jeder Auslieferung ist, dass die in Rede stehende Straftat sowohl nach dem Recht des ersuchten Staates wie auch nach dem des ersuchenden Staates strafbar ist. Im Rahmen der so genannten „sonstigen Rechtshilfe“ arbeiten Deutschland und die USA seit langem eng zusammen. Dabei geht es um die Vernehmung von Zeugen, die Beschlagnahme von Beweismitteln oder die Zustellung von Ladungen und anderen Urkunden auf Ersuchen des anderen Staates. Die deutschen Justizbehörden konnten diese Form der Rechtshilfe bislang ohne vertragliche Grundlage erbringen, und zwar auf der Basis des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Der im Oktober 2003 unterzeichnete deutsch-amerikanische Rechtshilfevertrag stellt diese Zusammenarbeit nun auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage.