Alljährlich ist aus gutem Grunde darauf hinzuweisen, dass Hundehalter in der Setz- und Brutzeit im Wald auch auf das Wild Rücksicht zu nehmen haben, welches seine Jungen aufzieht.
Für Tierfreunde sollte dies eigentlich selbstverständlich sein, wird aber häufig nicht ansatzweise beachtet.
Hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen weisen wir auf unseren Beitrag Brut- und Setzzeiten: Pflichten des Hundehalters auf Hunderecht.Koeln hin. Dort haben wir die landesgesetzlichen Regelungen zusammengestellt. Einzelne Kommunen haben eigene Regelungen, die zu beachten sind.