Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama: Schiff- und Luffahrtunternehmen

Ein weiteres Doppelbesteuerungsabkommen wurde geschlossen:

Die Bundesrepublik Deutschland und Panama haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das Regelungen zur Besteuerung von Schiff- und Luftfahrtunternehmen enthält. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21.11.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr1 eingebracht. Wie die Bundesregierung erläutert, soll geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.

  1. BT-Drs. 18_11878 []