Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate, Nepals und Sri Lankas Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (fehlender guillochierter Überdruck).
Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse nach Form A zugestimmt.
Es gelten die nachstehend aufgeführten Übergangsfristen:
- Vereinigte Arabische Emirate bis zum 31. Dezember 2006,
- Nepal bis zum 31. Dezember 2006,
- Sri Lanka bis zum 30. Juni 2008.
Nach den vorgenannten Ausstellungsdaten können derartige Ursprungszeugnisse nicht mehr als Präferenznachweise anerkannt werden.