Die Bundesregierung im Verordnungswege die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an die geänderten Einfuhrvorschriften der EU für Stahlwaren und für landwirtschaftliche Erzeugnisse angepasst. Unter anderem wird das so genannte „Doppelkontrollverfahren zu Überwachungszwecken“, also das System aus Ausfuhrlizenz des Lieferlandes mit Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes, gegenüber Rumänien und der Republik Moldau aufgehoben. Darüber hinaus wird die Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik der EU angepasst.