Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
© 2025 Schlosser Aktuell
Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
Hat der Steuerpflichtige ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 FördG ausgeübt, kann er in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich…
Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 des zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens von 1992…