Elektronische Akte bei der Finanzgerichtsbarkeit NRW läuft an

Die elektronische Akte ist in der Justiz ein großes Thema.

Für alle Verfahrensbeteiligten dürfte dies einfacher und praktischer sein – was auch den Parteien zugute kommen würde.

Bislang läuft dies noch recht schleppend – u.A., weil jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.

Nun gibt es etwas positives zu berichten:

Der Minister der Justiz (NRW) Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel gaben am 29.10.2019 in einem Festakt bei dem Finanzgericht Düsseldorf die flächendeckende Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Zum Einsatz kommt dabei das durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen federführend entwickelte Fachverfahren VG/FG. Die seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Finanzgerichtsbarkeit am 01.01.2018 bestehende Möglichkeit der Einreichung elektronischer Anträge, sonstiger Schriftsätze und Dokumente wird nun um die durchgehende medienbruchfreie Verarbeitung bis zur elektronischen Versendung der gerichtlichen Entscheidung erweitert.

Minister der Justiz Biesenbach:

„Die Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit wird die Effektivität der Justiz auch in Zukunft sicherstellen. Sie bietet für alle Beteiligten erhebliche Vorteile und verschafft wieder mehr Zeit für die eigentlichen Kernaufgaben.“

So gehören zum Beispiel Zeiten, in denen Akten nicht verfügbar sind, weil sie sich zum Beispiel gerade bei einem anderen Bearbeiter befinden, der Vergangenheit an. Fortan werden elektronische Akten kontinuierlich verfügbar sein und verschiedene Bearbeiter können gleichzeitig auf sie zugreifen. Durch einfache, schnelle, komfortable Such- und Volltextrecherchemöglichkeiten lässt sich die Akte – insbesondere in Umfangsverfahren – zudem deutlich besser erschließen und durchdringen.

Staatssekretär Wedel weist erfreut darauf hin, „dass damit die Digitalisierung der Aktenführung in dem ersten von fünf Gerichtszweigen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen ist.“ Die elektronische Akte ist mehr als eine bloße Zukunftsvision. In den kommenden Jahren soll sie schrittweise bei allen 226 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Ein wesentlicher Schritt für die Digitalisierung der Justiz ist nun mit der Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen gelungen.

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen – Pressemitteilung vom 29.10.2019