Die Europäische Gemeinschaft hat auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land befinden. Grundlegend sind in diesem Bereich die Verordnung
(EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 (EU-ABl. Nr. L 139 Seite 9 – betr. El-Quaida) sowie die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom 27.12.2001 (EU-ABl. Nr. L 344 Seite 70- betr. sonstige Terrororganisationen), beide jeweils mit zahlreichen Aktualisierungen.
Im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen hat das BAFA ein Merkblatt zu Länder unabhängigen Embargomaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus veröffentlicht.