Entnahme und Verlustbeschränkung

Ist der Verlustabzug bei nur beschränkt haftenden Gesellschaftern (etwa bei Kommanditisten) nach § 15a EStG auf Verluste beschränkt, die die geleistete Einlage um das Eineinviertelfache übersteigen, so erhöht sich nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs bei einer Einlageminderung die Zurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gleichwohl nicht um diesen Faktor, sondern beschränkt sich auf den Entnahmebetrag.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Juli 2006 – IV R 67/04

Schreiben Sie einen Kommentar