Wird ein Betrieb zehn Jahre erfolgreich fortgeführt, so soll künftig die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig entfallen. Dieses ist das Ergebnis eines jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen – die oft über Generationen hinweg als Familienbetrieb geführt werden – kann der Unternehmensübergang schon allein aus steuerlichen Gründen zur Existenzfrage werden.
Hierzu soll bereits ab 1. Januar 2007 die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro wird zugleich sichergestellt, dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern belastet wird.
Entscheidendes Kriterium für die Stundung bzw. den Erlass der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, dass der Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird. Im Kern müssen damit auch die Arbeitsplätze des übertragenen Betriebs erhalten bleiben. Die Betriebsfortführung wird dabei selbstverständlich nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt. Vorbild für die so genannte Fortführungsklausel ist eine Formulierung aus dem Umwandlungssteuerrecht. Damit erhalten die Unternehmensnachfolger den notwendigen Spielraum für betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen.
Die neue Begünstigung soll nicht nur für innerdeutsches Vermögen gelten, sondern auch für begünstigtes Vermögen in den übrigen EUMitgliedstaaten und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes.
Die geänderten Vorschriften gelten für Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung dieses Gesetzes. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen aber bereits ab dem 1. Januar 2007 anwendbar.