Erklärungsversuche des Bundesfinanzministeriums

Ich hatte hier über die Kleine Anfrage der FDP bzgl. der Nichtanwendungserlasse des Bundesfinnzministeriums (Erlasse des Ministeriums, daß Entscheidungen des Bundesfinanzhofes über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind) berichtet.

Die Bundesregierung hat nun geantwortet (BT-Drs. 16/13759) – wie zu erwarten, eine ausweichende, schwache und uneinsichtige Antwort.

Die Argumente sind allesamt so alt wie unzutreffend.

Einen für die Antwort der Bundesregierung charakteristischen Abschnitt ihrer Antwort zitiere ich:

„Frage 1. Wie viele Nichtanwendungserlasse sind in der laufenden Wahlperiode des Bundestages erlassen worden?

Antwort:  Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Zeit vom 18. Oktober 2005 (Beginn der 16. Legislaturperiode) bis zum 17. Juni 2009 (Datum der Kleinen Anfrage) in 20 Fällen eine Anweisung erlassen, ein Urteil des BFH ausnahmsweise über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Diese Anweisungen sind in der Antwort vom 7. April 2009 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten
Frank Schäffler aufgelistet (Bundestagsdrucksache 16/12601, S. 19 bis 22). In demselben Zeitraum hat der BFH 1.237 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. Bezogen auf diese Zahl ist somit nur in
ca. jedem 60. Fall ein „Nichtanwendungserlass“ ergangen. Außerdem hat der BFH ausweislich der Juris-Datenbank „Rechtsprechung“ in demselben Zeitraum in 60 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen seine
Rechtsauffassung geändert. Die Zahl der Rechtsprechungsänderungen durch den BFH beträgt somit das Dreifache der Zahl der „Nichtanwendungserlasse“.

Frage 2. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass der Bundesfinanzhof in einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages von 31 Nichtanwendungserlassen in diesem Zeitraum ausgeht?

Antwort: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie der BFH die Zahl von angeblich 31 „Nichtanwendungserlassen“ ermittelt hat.“

Aha. Hat der Bundesfinanzhof sich also wieder Zahlen ausgedacht….. Auch eine Antwort….

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