Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ vorgelegt. Hiermit soll die Übergabe eines Unternehmens auf die nächste Generation steuerlich begleitet werden.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus redaktionelle Anpassungen des Erbschaftsteuerrechts, die durch Erbrechtsänderungen und die BFH-Rechtsprechung erforderlich wurden. Der Gesetzentwurf soll am 18. Oktober 2006 im Bundeskabinett beschlossen werden. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wir werden hierüber berichten, sobald die endgültige Fassung des Gesetzes erkennbar ist.