EU-Richtlinie über Aktionärsstimmrechte

Der Rat der EU-Justizminister hat die Richtlinie über die Ausübung der Aktionärsstimmrechte angenommen. Diese Richtlinie regelt unter anderem, dass Aktionäre ihre Stimmrechte künftig unabhängig von ihrem Wohnort in der EU wahrnehmen können. Die Mitgliedstaaten können danach den Gesellschaften gestatten, dass diese ihren Aktionären Abstimmungen auf elektronischem oder postalischem Weg anbieten.

Ebenso können Regeln geschaffen werden, die gewährleisten, dass sich Stimmrechtvertreter an Anweisungen der durch sie vertretenen Aktionäre halten. Eine Verpflichtung der Gesellschaften zu überprüfen, ob die Stimmrechtvertreter
entsprechend dieser Anweisungen handeln, besteht nicht.

Die Richtlinie sieht darüber hinaus ein Fragerecht zu Tagesordnungspunkten bereits im Vorfeld einer Hauptversammlung vor. Des Weiteren legt die Richtlinie fest, dass Aktionäre das Recht, die Tagesordnung zu ergänzen und
Beschlussvorlagen einbringen zu können, rechtzeitig vor der Hauptversammlung ausüben müssen. Die Richtlinie muss nach Inkrafttreten binnen zwei Jahren in die nationalen Rechte umgesetzt werden.