Europäischer Führerschein

Der Rat der EU hat die Neufassung der Führerscheinrichtlinie verabschiedet Die neugefasste Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass ab 2013 alle neuen Führerscheine nach einem EU-weit einheitlichen Modell im Kreditkartenformat ausgestellt werden müssen. Das einheitliche Führerscheinmodell beinhaltet aber auch das Prinzip „Eine Person – Ein Führerschein“ um den so genannten Führerscheintourismus einzudämmen. Zu diesem Zweck wird die Kommission ein Netzwerk zwischen den Mitgliedstaaten aufbauen, das dem Informationsaustausch von Führerscheindaten dienen soll. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, eine Anwendung der Vorschriften erfolgt erst sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie an.